AGBs

Inhalt

- Nutzungsbedingungen

- Gegenstand

- Änderung der Nutzungsbedingungen

- Vertragspartner

- Abruf der App und In-App-Käufe

- Erwerb von Lizenzen über den Webshop

- Bereitstellung der App

- Technische Voraussetzungen

- Verfügbarkeit

- Änderung der App

- Nutzungsrechte an der App

- Sonstige Leistungen des Anbieters

- Obliegenheiten des Kunden

- Verbotene Aktivitäten

- Vergütung und Fälligkeit

- Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

- Gewährleistung

- Haftungsbeschränkung

- Laufzeiten und Kündigung

- Datensicherheit und Datenschutz

- Sonstige Bestimmungen

Nutzungsbedingungen
Gegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden und dessen Mitarbeitern mit seiner App Rainconnect (nachfolgend „App“ genannt) ein Messe-Tool zur Verfügung, das ein müheloses und effizientes Kontakt-Management bietet – mit vielen Funktionen und individuellen Konten für die Mitarbeiter des Kunden. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Bereitstellung der App zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der App und die Einräumung von Nutzungsrechten an der App sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der App erzeugten und/oder die zur Nutzung der App erforderlichen Daten durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Stores (z.B. Apple, Google etc.). Bei Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Stores und den Nutzungsbedingungen der App gelten die Nutzungsbedingungen der App vorrangig.

Änderung der Nutzungsbedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirksamkeit auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Kenntnis setzen. Falls der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht und die Inanspruchnahme fortsetzt, so gelten die Änderungen als vereinbart; andernfalls wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen hinweisen.

Vertragspartner

Der Abruf und die Nutzung der App sowie der Erwerb von Lizenzen sind dem Kunden nur erlaubt, wenn dies in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Verbrauchern sind der Abruf und die Nutzung sowie der Erwerb von Lizenzen untersagt. Bei einer juristischen Person muss der Erwerb von Lizenzen durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

Abruf der App und In-App-Käufe

Der Abruf und die Nutzung der App während der Testphase ist kostenlos. Der Kunde hat die Möglichkeit, Lizenzen per In-App-Kauf zu erwerben, um die App über die Testphase hinaus nutzen zu können bzw. um weitere Lizenzen hinzuzufügen. Das Zustandekommen des Nutzungsvertrages über die Testversion der App hängt von den Regeln des jeweiligen Anbieters des App-Stores (z.B. Apple, Google etc.) ab. In der Regel kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde im jeweiligen App-Store den „Installieren“-Button betätigt und soweit erforderlich sein Passwort eingibt. Bei In-App-Käufen innerhalb der App kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde im Rahmen eines In-App Kaufs den Button „Jetzt kaufen" oder einen vergleichbaren Button betätigt und soweit erforderlich sein Passwort für den jeweiligen App-Store eingibt. Vor dem Abschluss des In-App-Kaufs kann der Kunde seine Angaben auf etwaige Eingabefehler überprüfen. Mithilfe der zur Verfügung stehenden Buttons und Eingabefelder kann der Kunde sich innerhalb des In-App-Kaufvorgangs bewegen und ggf. Berichtigungen vornehmen. Da der Kunde die Lizenzen über sein Konto bei dem jeweiligen App-Store-Anbieter erwirbt, fragt der Anbieter keine Rechnungs- oder Zahlungsdaten ab. Insoweit eventuell bestehende Eingabefehler sind bei dem jeweiligen App-Store-Anbieter zu korrigieren. Der Anbieter speichert den Vertragstext über den Vertragsschluss hinaus. Ein Zugriff durch den Kunden auf den Vertragstext über den Anbieter ist nach Vertragsschluss aber nicht mehr möglich. Der Kunde kann diese Nutzungsbedingungen auch auf der Website des Anbieters einsehen. Mithilfe der Speicher- und Druckfunktion seines Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen dauerhaft auf einem Datenträger zu speichern. Die übrigen Vertragsinformationen und -daten erhält der Kunde über die automatische Bestellbestätigung des jeweiligen App-Store-Anbieters, die der Kunde ebenfalls speichern oder ausdrucken kann. Die Vertragssprache ist deutsch.

Erwerb von Lizenzen über den Webshop

Der Kunde hat die Möglichkeit, Lizenzen über den Webshop des Anbieters zu erwerben, um die App über die Testphase hinaus nutzen zu können bzw. um weitere Lizenzen hinzuzufügen. Der Kunde gibt über den entsprechend bezeichneten Button am Ende des Bestellvorgangs einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der gewählten Lizenzen ab. Vor dem Abschicken seiner Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenfassung angezeigt, um etwaige Eingabefehler zu erkennen. Mithilfe der im Bestellvorgang zur Verfügung stehenden Buttons und Eingabefelder und/oder der Vor- und Zurückfunktion seines Browsers kann der Kunde sich innerhalb des Bestellvorgangs bewegen und ggf. Berichtigungen vornehmen. Der Anbieter schickt dem Kunden daraufhin eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Zusendung der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird. Diese E-Mail enthält den Vertragsinhalt einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden die Vertragsbestätigung per E-Mail zu, durch die der Vertrag zustande kommt; bezahlt der Kunde bereits innerhalb des Bestellvorgangs, so kommt der Vertrag bereits durch die Zahlungsanweisung des Kunden zustande. Größere Bestellungen erfolgen auf Anfrage per E-Mail. Nach Angabe und Absendung der vom Anbieter erfragten Daten durch den Kunden unterbreitet der Anbieter dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters an. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. Vor der Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Kunde die zwischen den Vertragsparteien erfolgte Kommunikation auf Eingabefehler überprüfen und dem Anbieter etwaige Eingabefehler mitteilen. Der Anbieter speichert den Vertragstext über den Vertragsschluss hinaus. Ein Zugriff durch den Kunden auf den Vertragstext über den Anbieter ist nach Vertragsschluss aber nicht mehr möglich. Der Kunde ist deshalb angehalten, den Vertragstext selbst zu archivieren. Die Vertragssprache ist deutsch.

Bereitstellung der App

Der Anbieter hält die App in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Der Umfang der Funktionen der App bestimmt sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils aktuell in der App verfügbaren Funktionalitäten. Übergabepunkt für die App ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

Technische Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung der App ist ein gängiger Browser in einer aktuellen Version. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich. Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Anbieter schuldet dem Nutzer keine diesbezügliche Beratung.

Verfügbarkeit

Der Anbieter schuldet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit der App am Übergabepunkt von 99,5 % im Quartalsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die Wartungsfenster, die vom Anbieter mit einer Vorlaufzeit von einer Woche angekündigt werden. Bei der Ansetzung der Wartungsfenster werden die typischen Interessen der Kunden berücksichtigt. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

Änderung der App

Der Anbieter ist berechtigt, die App bzw. deren Funktionen insoweit zu ändern, dass Funktionen erweitert, dem technischen Fortschritt angepasst und/oder Verbesserungen vorgenommen werden; dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

Nutzungsrechte an der App

Der Kunde erhält an der App einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare) auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Nutzungsrechte. Der Kunde darf die App nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die App über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die App Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die App zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der App durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des Entgelts für die Nutzung der App zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

Sonstige Leistungen des Anbieters

Der Anbieter stellt dem Kunden ein in deutscher Sprache abgefasstes FAQ für die App zur Verfügung. Der Anbieter wird das FAQ laufend aktualisieren. Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit in Textform vereinbart werden, insbesondere Individualanpassungen der App, beratende Dienstleistungen zu der App oder zu der Geschäftstätigkeit des Kunden oder sonstige Dienstleistungen. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

Obliegenheiten des Kunden

Es obliegt dem Kunden: die von der Texterkennung und AI generierten Inhalte auf Plausibilität und Richtigkeit zu überprüfen; dem Kunden ist bekannt, dass die Texterkennung und die AI nach dem aktuellen Stand der Technik eine Arbeitserleichterung darstellen, aber nicht fehlerfrei arbeiten; der Kunde wird daher stets einen Abgleich der erzeugten Daten durchführen, um die Korrektheit sicherzustellen; bei Marketingaktivitäten, insb. der Versendung von E-Mails durch Übergabe an seinen E-Mail-Client, sicherzustellen, dass eine Rechtsgrundlage besteht, etwa die Einwilligung des Kontakts; die mithilfe/in der App erzeugten Daten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern/exportieren und eigene Sicherungskopien erstellen bzw. die Daten in eigene Systeme zu überführen, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.

Verbotene Aktivitäten

Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, sowie alle Aktivitäten, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb der App zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Anbieters übermäßig zu belasten. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der App durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der App verbunden sind. Nicht erlaubt ist außerdem ein Account-Sharing zwischen Mitarbeitern oder mit externen Dritten.

Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der App und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von einem Jahr nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von einem Monat zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen. Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht. Vergütungen werden zuzüglich USt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

Kommt der Anbieter nach betriebsfähiger Bereitstellung der App den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die App dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

Gewährleistung

Soweit Mietvertragsrecht anwendbar ist, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadenersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 3 und 4 bleiben unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Laufzeiten und Kündigung

Es gilt die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit. Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragslaufzeit von einem Monat, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als zwei Monate Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen. Der Anbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem: der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags im Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht; der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen; der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt. Die Kündigung kann in Textform erfolgen (insbesondere per E-Mail).

Datensicherheit und Datenschutz

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Die Vertragspartner schließen den diesem Vertrag als Anhang beigefügten Vertrag über Auftragsverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

Sonstige Bestimmungen

Sofern für den Kunden dadurch keine Nachteile entstehen, ist der Anbieter berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der App abgegeben werden, sind in Textform abzugeben. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.